Wichtiges und Kontakt

Alles zum Kontakt und wichtiges rund um Ihren Termin

Wichtige Infos im Überblick

Kontakt

Physiotherapie Vellahn GbR
Katrin Wiegel & Doreen Schulzke
Straße der Einheit 4
19260 Vellahn

Tel.: 03 88 48 – 2 07 30
E-Mail: info@praxis-vellahn.de

Parken

Auf dem gegenüberliegenden, zentralen Parkplatz des Ortes finden Sie ausreichend Parkmöglichkeiten

Praxisfoto Physiotherapie

Termine

Vereinbaren Sie Ihre Termine gerne telefonisch unter 03 88 48-2 07 30 oder schauen Sie dafür direkt bei uns vorbei.
Auf dem gegenüberliegenden, zentralen Parkplatz des Ortes finden Sie ausreichend Parkmöglichkeiten.

Zum Termin mitzubringen:

Praxiszeiten

Montag
7:10 – 12:30 Uhr und
14:00 – 18:00 Uhr
Dienstag – Donnerstag
7:10 – 18:00 Uhr
Freitag
7:10 – 12:30 Uhr

Terminvereinbarungen

Montag – Freitag
7:30 – 12:30 Uhr

Absagen

Sollten Sie Ihren Termin einmal nicht einhalten können, bitten wir Sie unsere 24-stündige Stornierungsfrist vor Ihrem geplanten Termin zu wahren und uns so früh wie möglich innerhalb der Praxiszeiten über Ihre Abwesenheit zu benachrichtigen. Sofern wir nicht persönlich zu erreichen sind, sprechen Sie bitte auf unseren Anrufbeantworter.

Nicht abgesagte Termine

Bitte beachten Sie, dass wir für nicht rechtzeitig abgesagte Termine oder nicht wahrgenommene Termine eine Ausfallrechnung in Höhe der jeweiligen verordneten Behandlung pro Therapieeinheit gemäß den „GKV-Richtlinien für Heilmittel in der Physiotherapie“ stellen.

Dies ist eine gängige Praxis in unserer Branche und ermöglicht es uns, unsere Ressourcen effizient zu nutzen und allen Patienten die bestmögliche Versorgung zu bieten. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bei der Einhaltung unserer Stornierungsrichtlinien.

Wenn Sie Fragen oder Bedenken haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.


Zuzahlungen

Für unsere Physiotherapiebehandlungen sind seitens der Patienten gesetzliche Zuzahlung erbringen. Gemäß den Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung besteht eine Zuzahlungspflicht für gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr, sofern sie keine explizite „Zuzahlungsbefreiung“ ihrer Krankenkasse besitzen und vorlegen können.

Die Zuzahlung setzt sich aus der Gebühr in Höhe von 10,00 EUR pro ärztlicher Heilmittelverordnung und 10% der Behandlungskosten zusammen. Dabei variieren die Beträge je nach Art und Umfang der Behandlung.

Mit Beginn der verordneten Behandlungen bezahlen Sie in unserer Praxis die gesetzliche Zuzahlungsgebühr. Wir bitten zu beachten, dass wir aktuell systembedingt nur Barzahlungen entgegennehmen können. Wenn Sie Fragen zur gesetzlichen Zuzahlung haben oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch oder per E-Mail.